Wichtige Information für alle Unternehmen mit einer Facebook Fanpage. Wenn dieser Social Media Kanal nicht mit einer gültigen Datenschutzerklärung (für diesen Kanal abgestimmt, nicht die allgemeine Datenschutzerklärung der Unternehmensinternetseite) und einem gültigen Impressum ausgestattet ist, kann die Abschaltung der Fanpage durchgesetzt werden.
Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 9.9.2019
(Az.: BVerwG 6 C 15.18)