WhatsApp vs. Datenschutz:
Das Berliner Urteil, auf das wir 10 Jahre gewartet haben
Das Landgericht Berlin hat eine Praxis beendet, die ich persönlich für eine der dreistesten Datenschutzverletzungen der letzten Dekade halte: WhatsApp darf Telefonnummern aus Adressbüchern seiner Nutzer nicht mehr pauschal an Meta weitergeben.
Zwei Betroffenengruppen, ein Urteil
Das Gericht stellte zwei separate Rechtsverstöße fest. Erstens wurden WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzer durch intransparente Push-Nachrichten zu einer Einwilligung gedrängt, die rechtlich nicht wirksam war — mangels echter Freiwilligkeit und ausreichender Information.
Zweitens, und das ist der weitreichendere Punkt: Auch Personen, die WhatsApp bewusst nicht nutzen, waren betroffen. Sobald ein Kontakt sein Adressbuch freigab, landeten deren Nummern automatisch bei Meta — ohne jede Rechtsgrundlage. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Wer nicht Nutzer eines Dienstes ist, kann diesem Dienst gegenüber keine wirksame Einwilligung erteilt haben.
Eine Datenverarbeitung auf dieser Basis ist rechtswidrig.
Bemerkenswert ist auch der zeitliche Kontext: Die zugrundeliegende Klage wurde bereits vor zehn Jahren eingereicht — also noch vor Inkrafttreten der DSGVO. Das Urteil bestätigt, dass die Rechtslage auch unter altem Datenschutzrecht eindeutig war. Meta hat diese Praxis schlicht fortgeführt, solange es ohne ernsthafte Konsequenzen möglich war.
Einordnung
Das Urteil ist ein Präzedenzfall. Langjährige Marktpraxis ist kein Freifahrtschein für rechtswidrige Datenverarbeitung — und wer als Unternehmen Apps einsetzt, die Adressbücher oder Kontaktdaten auslesen, sollte AVVs und Einwilligungsmechanismen jetzt kritisch prüfen.
Persönliches Statement
Wir sind endlich einen Schritt weiter im Kampf gegen das Datensammlungsmodell des Meta-Konzerns. Zehn Jahre Rechtsstreit für ein Urteil, das eigentlich DSGVO-Grundlagenwissen ist — Art. 6 lässt grüßen. Was mich nachdenklich stimmt: Wie viele Millionen Datensätze von Menschen sind in dieser Zeit bei Meta gelandet, die nie zugestimmt haben und bis heute nicht wissen, dass ihre Daten dort verarbeitet werden?
Quelle: BSI IT-Basisschutz-Update Mai 2026, Verbraucherzentrale.de