KI-Verordnung · AI Act · Artikel 50
Das Ende der unsichtbaren KI?
Ab dem 2. August 2026 muss sich Künstliche Intelligenz zu erkennen geben. Chatbots, KI-Bilder, Deepfakes, generierte Texte – wer nicht kennzeichnet, riskiert empfindliche Bußgelder. Und das trifft fast jedes Unternehmen.
Lesezeit ca. 5 Min.KI-Recht & ComplianceStichtag 02.08.2026
Worum geht es bei Artikel 50?
Artikel 50 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) regelt die sogenannten Transparenzpflichten – die Regeln für KI-Systeme mit „begrenztem Risiko“.
Der Kerngedanke ist einfach: Menschen sollen wissen, wann sie es mit einer KI oder mit KI-generierten Inhalten zu tun haben.
Das Entscheidende dabei: Diese Pflichten gelten nicht nur für Hochrisiko-Systeme, sondern für jedes KI-System, das in eine der vier geregelten Situationen fällt. Und sie treffen Anbieter und Betreiber gleichermaßen – also sowohl die, die eine KI entwickeln, als auch die, die sie im Alltag einsetzen. Für viele Unternehmen ist Artikel 50 damit der erste unmittelbare Berührungspunkt mit dem AI Act überhaupt.
Die vier Transparenzpflichten (nach Artikel 50, KI-VO)
1. KI-Interaktion offenlegen Chatbots & virtuelle Assistenten müssen sich als KI zu erkennen geben.
2. Synthetische Inhalte markieren KI-Audio, -Bild, -Video, -Text maschinenlesbar kennzeichnen.
3. Emotion & Biometrie Betroffene informieren bei Emotionserkennung / Kategorisierung.
4. Deepfakes & Texte Deepfakes und öffentlichkeits- relevante KI-Texte kennzeichnen.
Was jetzt zu tun ist um die Transparenzpflichten aus Art. 50 (AI Act) im Unternehmen umzusetzen
1. KI-Inventar erstellen
Verschaffen Sie sich Überblick: Welche KI-Tools sind im Einsatz – auch inoffizielle „Schatten-KI“ in einzelnen Abteilungen? Nur was bekannt ist, lässt sich kennzeichnen.
2. Kennzeichnungen konkret umsetzen
Chatbot-Hinweis, Labels bei KI-Bildern und -Texten, Deepfake-Offenlegung. Die maschinenlesbare Markierung (Wasserzeichen/Metadaten) folgt technischen Standards, die aktuell im EU-Verhaltenskodex konkretisiert werden.
3. Nachweise dokumentieren
Halten Sie fest, wo, wie und wann gekennzeichnet wird. Im Prüffall zählt nicht nur, dass gekennzeichnet wurde, sondern dass Sie es belegen können.
4. Ausnahmen sauber prüfen
Es gibt Ausnahmen – etwa für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke oder rein assistierende Funktionen wie Grammatikkorrektur. Diese sollten bewusst geprüft und begründet, nicht einfach unterstellt werden. Die finalen EU-Leitlinien vom 20. Juli 2026 helfen bei der Einordnung.
5. Team schulen – abteilungsübergreifend
Artikel 50 betrifft Marketing, Produkt, Legal und Vertrieb zugleich. Wer die Pflichten kennt, baut Kennzeichnung von Anfang an in Prozesse ein – statt hektisch nachzurüsten.
Ist Ihr Unternehmen für den AI Act bereit?
Wir prüfen, wo in Ihrem Unternehmen KI zum Einsatz kommt, welche Transparenzpflichten greifen und welche Schritte bis zum Stichtag nötig sind – konkret und umsetzbar.
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