Nach dem ersten Schock am Anfang des Jahres (2022), dass eine Internetseiten-Besucherin vom Landesgericht München (LG München I, Az. 3 O 17493/20) ein Schmerzensgeld von 100 Euro zugesprochen bekommen hatte, weil Daten ohne ihre Einwilligung zu Google übertragen wurden, haben sich nun viele Trittbrettfahrer drangehängt und treten eine riesen Welle los.
Das Thema hat eigentlich schon viel länger meine Aufmerksamkeit, weil bei jeder Anfrage eines externen Dienstes, die IP-Adresse des Besuchers (und weitere Daten) an den Anbieter übertragen werden, d.h. es werden personenbezogene Daten an einen Dritten ohne Einwilligung übertragen. Dieses Thema spritzt sich natürlich noch zu wegen dem Wegfall des EU-US Privacy Shields – denn jetzt werden Daten sogar an ein unsicheres Drittland übertragen!
Selbiges gilt natürlich auch für alle anderen „kostenlosen“ Tools von Google und Co., wie Google Maps, Google Re-Captcha, YouTube, etc. Sie sollten deshalb ein Cookie Consent für die zuletzt genannten Tools, Plugins einholen.
Was aber mit den Google Fonts?
Kann ich diese Problematik nicht umgehen, also ohne Datenübertragung zu Google?
Die gute Nachricht ist: JA!
Google stellt die Fonts auch zum Download zur Verfügung und damit können Sie diese lokal einsetzen, sprich auf dem eigenen Server/Webspace.
Und davon haben Sie keine Ahnung, weil bis jetzt alles so schön einfach mit WordPress war – einfach nur klicken 🙂
Kein Problem: jeder kann die Einbindung von Google Fonts in WordPress selber machen und zwar ohne Server- oder Programmierkenntnisse
Wir haben diese einfache Lösung einem netten Programmierer (Dann.dev) in den Niederlanden zu verdankender dieses kostenfreie Plug-in rausgebracht hat: OMGF (= Optimize My Google Fonts)
Wer bereits ein böses Schreiben von einem selbsternannten Geschädigten bekommen hat, dem sei gesagt: auf keinen Fall einfach einer Privatpersonen 100,- oder mehr Euro überweisen!
Das ist eine Masche und hierzu gibt es im Web einige Antwortschreiben.
Hier ein gutes Muster von WBS Law.
Und Sie können sich damit auch die Verbraucherzentrale in Berlin wenden, die haben dazu bereit eine Fallstudie an den Start gebracht. Also nicht den Kopf verlieren und Ihren DSB fragen 🙂
Wer kein WordPress nutzt muss hier schon mit etwas mehr Know-how an den Start gehen, oder seine Digital-Agentur dazu einspannen.
Wer das Thema trotzdem in Eigeninitiative schaffen will, findet bei E-Recht24 eine sehr ausführliche Anleitung.