Am 15. Juli 2023 wurde ein wichtiger Meilenstein für den Datenschutz zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten (USA) erreicht. Die Europäische Kommission hat offiziell einen Angemessenheitsbeschluss zum transatlantischen Datenaustausch verabschiedet. Dieser Beschluss ermöglicht es Unternehmen, personenbezogene Daten zwischen der EU und den USA auf rechtssicherer Grundlage zu übertragen. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diesen Angemessenheitsbeschluss und seine Auswirkungen auf den Datenschutz in Deutschland.
Hintergrundinfo: Die Datenschutzbestimmungen haben in den letzten Jahren weltweit an Bedeutung gewonnen. Nachdem der Europäische Gerichtshof 2015 das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt hatte, wurde ein neues Datenschutzabkommen namens „Privacy Shield“ entwickelt. Dieses Abkommen wurde jedoch 2020 vom Gerichtshof erneut gekippt. Seitdem gab es keine rechtliche Grundlage für den transatlantischen Datenaustausch.
Der Angemessenheitsbeschluss: Der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission stellt sicher, dass der Datenschutz in den USA auf einem angemessenen Niveau stattfindet. Dies bedeutet, dass Unternehmen personenbezogene Daten ohne zusätzliche rechtliche Hürden von der EU in die USA übertragen können. Der Beschluss basiert auf einer eingehenden Prüfung der US-amerikanischen Datenschutzgesetze und -praktiken. Er beinhaltet auch Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung des Datenschutzniveaus.
Die Auswirkungen: Der Angemessenheitsbeschluss hat weitreichende Auswirkungen auf den transatlantischen Datenaustausch und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Unternehmen können nun personenbezogene Daten einfacher und rechtssicherer über die Grenzen hinweg übertragen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die in den Bereichen Technologie, E-Commerce und Cloud-Services tätig sind.
Die Rolle der Datenschutzbehörden: Der Angemessenheitsbeschluss legt großen Wert auf die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Datenschutzbehörden der EU und den USA. Dies ermöglicht eine effektive Überwachung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Datenschutzbehörden werden eng zusammenarbeiten, um mögliche Verstöße zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
siehe dazu auch: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3721
Ausblick: Der Angemessenheitsbeschluss stellt zweifellos einen neuen Meilenstein in den Bemühungen um den Schutz personenbezogener Daten dar. Er ebnet den Weg für einen reibungslosen und sicheren transatlantischen Datenaustausch. Dennoch sollten Unternehmen weiterhin wachsam sein und sicherstellen, dass sie den Datenschutzbestimmungen vollständig entsprechen. Die Überwachung und Durchsetzung des Datenschutzes wird eine fortlaufende Aufgabe bleiben, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.
siehe hierzu auch: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/17_Angemessenheitsbeschluss-EU-US-DPF.html
Fazit: Der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum transatlantischen Datenaustausch wird für Unternehmen fürs Erste wieder Rechtssicherheit schaffen, sozusagen formell auf dem Papier. Dieser Beschluss unterstreicht sicherlich auch Bemühungen den Datenschutz im internationalen Datenaustausch in eine Form zu geben. Es bleibt zu allerdings offen, ob dieser Schritt zu weiteren Fortschritten im globalen Datenschutz führt oder nur eine rechtliche Fassade ist.
Eines steht jedoch fest die Organisation noyb von Max Schrems hat schon alles genau unter die Lupe genommen und bläst zum Gegenangriff: https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu
Wir bleiben also gespannt, ob die USA ein sicherer Drittstaat bleibt.
Philip Essinger, Stand 12.07.2023