*** UPDATE: 2. Oktober 2019 ***
Es ist also entschieden, Cookies müssen aktiv über ein Opt-in vom Besucher Ihrer Website bestätigt werden.
Hierzu heißt es im Urteil des EuGH konkret:
Auch Cookies mit pseudonymisierte Daten (die keinen direkten Bezug zur Person haben) sind unzulässig ohne vorherige Einverständniserklärung. Sprich auch nicht-personenbezogene Daten müssen via Click bestätigt werden. Hier ist besonders herauszustellen, welche Cookies benutzt werden und es muss die Möglichkeit geben, diese Cookies auch abzulehnen. Hier sind also technische Lösungen zu integrieren wie z.B. CookieBot.com.
Quellen: Presseerklärung vom EuGH
FAZ Heise.de Onlinemarketing.de
Wenn Sie zu diesem Thema nicht nur Beratung, sondern Ad-hoc Hilfe benötigen, können Sie mich dazu gerne direkt kontaktieren.
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Der EuGH entscheidet am heute (1. Oktober 2019), wie Cookie-Banner in Deutschland aussehen müssen.
Nachdem sich die EU-Cookie-Richtlinie (von 2009) in Deutschland für Websites in Deutschland die letzten Jahre nicht durchsetzen konnte, weil sich die Anwälte hierzulande auf das TMG (Tele-Medien-Gesetz) stützen, dass von einem Opt-Out ausgeht.
In der DSGVO wird zwar immer mit Einwilligungen gearbeitet, allerdings gibt es natürlich auch die Möglichkeit auf ein anderes Gesetz (hier wieder TMG) oder auf „berechtigtes Interesse“ zu setzen.
Dieses Jahr wurde zum Thema aktive Einwilligung durch den Betroffenen bei der Übertragung der Daten zu einem Drittanbieter bereits ein Urteil vom EuGH gesprochen.
Ich denke wir müssen an dieser Stelle nicht auf die PrivacyVO weiter warten – auf die wir alle nun schon Jahre warten – sondern der EuGH wird heute das aktive Opt-In anordnen und damit werden wird weg von den einfachen Cookie-Bannern hinzu Cookie-Consent-Tools gehen, wie beispielsweise Cookiebot eines ist.