Am vergangenen Freitag (24.1.2020) hat das Kammergericht Berlin (Oberlandesgericht) gegen die wilden Praktiken von Facebook in folgenden Punkten entschieden:
- Facebook verstößt mit seinen Privacy-Voreinstellungen und in Teilen seiner Geschäftsbedingungen gegen die DSGVO und Verbraucherschutzrechte
- Facebook muss ein Opt-In für suchmaschinendurchsuchbare Profile und Feeds haben
- Facebook benötigt eine Einwilligung für die Standortfreigabe in der Facebook-App
- Facebook darf sich nicht die Nutzung des Namens und Profilbilds von Mitgliedern für kommerzielle/gesponserte Posts via Nutzungsbedingung vorbehalten
- Auch die auferlegte „Klarnamen-Pflicht“ ist nicht mit dem Gesetz vereinbar
Zu guter Letzt wurde auch beschlossen, dass die Verbraucherschutzzentrale im Namen der Verbraucher, ohne konkreten Kläger, die Rechte vor Gericht einklagen darf.
Somit stehen den nächsten Schritten keine weiteren Stolpersteine mehr im Weg und es werden bestimmt in naher Zukunft mehr Prozesse gegen Facebook anstehen.
Quellen:
Hier gehts zur Originalschrift des Urteils des Kammergerichtes Berlin
Diesem Urteil ging eine Klage von vor knapp 2 Jahren beim Landesgericht Berlin voraus. Siehe bei Heise Online.