Das aktuelle BGH Urteil vom 25.5.2020 zu Cookies und „Cookie-Banner“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letzte Woche am 28.05.2020 mit seinem Urteil bestätigt was vor Monaten der EuGH schon entschieden hatte.

1. Wer Cookies auf seiner Website nutzt, muss sich vom User/Besucher eine aktive Einwilligung holen, d.h. Bestätigung durch Zustimmung!
NICHT zulässig sind alle Banner, die mit einem X zum Schließen oder die einfach selbst verschwinden. 

2. Eine vorselektierte Checkbox ist nicht erlaubt, sprich der Nutzer muss selbst den Haken setzten oder die Auswahl haben „Ja zu allen Cookies“ und „nur essenzielle Cookies“.

3. Es muss die Möglichkeit geben alle nicht notwendigen Cookies auch abzulehnen und technisch müssen diese dann auch unterdrückt werden.

Das heißt: Es müssen Cookie Consent Tools wie Cookiebot oder Borlabs genutzt werden und nicht einfache Banner, die keinerlei technische Möglichkeiten haben, die Auslieferung von Cookies zu blocken.

Außerdem im Auge behalten: sobald Cookies gesetzt oder Daten an Dritte übertragen werden (Google Maps, YouTube, Facebook-Feed, etc.), muss der Besucher in der Datenschutzerklärung informiert werden (Art. 13 DSGVO). Es geht an dieser Stelle nicht nur um Tracking sondern um die Übertragung von Daten an Dritte. 

 

Philip Essinger: